T 24/20 – 22. April 2020
Recht und Religion: Die Scharia
In der islamischen Welt gilt die Scharia als vollkommene Ordnung, die Frieden und Gerechtigkeit schafft, und seit 1990 ist die Scharia in der „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ als alleinige Grundlage von Menschenrechten definiert. Es handelt sich dabei nicht um ein kodifiziertes Rechtssystem, sondern vielmehr um eine Sammlung von verschiedenen Texten. Wir wollen diese Texte genauer betrachten und mit unserem Grundgesetz vergleichen.
ANMELDUNG AB DEM 13.01.2020 ERFORDERLICH!
Datum | Mittwoch, 22. April 2020 |
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Zeit | 18:30 - 20:30 Uhr |
Referent | Dr. Mohammed Khalifa, Dozent Asien-Afrika-Institut der Universität Hamburg |
Leitung | Antje Windler |
Ort | NG- Geschäftsstelle, Springeltwiete 1, Zwischengeschoss, Nähe U1 Meßberg |
Kostenbeitrag | 5,– € |
Leider wurde diese Veranstaltung abgesagt.