T 24/20 – 22. April 2020

Recht und Religion: Die Scharia

In der islamischen Welt gilt die Scharia als vollkommene Ordnung, die Frieden und Gerechtigkeit schafft, und seit 1990 ist die Scharia in der „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ als alleinige Grundlage von Menschenrechten definiert. Es handelt sich dabei nicht um ein kodifiziertes Rechtssystem, sondern vielmehr um eine Sammlung von verschiedenen Texten. Wir wollen diese Texte genauer betrachten und mit unserem Grundgesetz vergleichen.

ANMELDUNG AB DEM 13.01.2020 ERFORDERLICH!

Datum Mittwoch, 22. April 2020
Zeit 18:30 - 20:30 Uhr
Referent Dr. Mohammed Khalifa, Dozent Asien-Afrika-Institut der Universität Hamburg
Leitung Antje Windler
Ort NG- Geschäftsstelle, Springeltwiete 1, Zwischengeschoss, Nähe U1 Meßberg
Kostenbeitrag 5,– €

Leider wurde diese Veranstaltung abgesagt.